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   BGH, 17.03.1965 - IV ZR 161/64   

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https://dejure.org/1965,5163
BGH, 17.03.1965 - IV ZR 161/64 (https://dejure.org/1965,5163)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1965 - IV ZR 161/64 (https://dejure.org/1965,5163)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1965 - IV ZR 161/64 (https://dejure.org/1965,5163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsnatur einer Versorgungskasse - Begriff der privaten Versicherungseinrichtung im Sinne des § 127 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versicherungsverhältnisses - Normierung eines satzungsgemäß oder bedingungsgemäß ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 648
  • VersR 1965, 663
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.05.1960 - I C 45.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1965 - IV ZR 161/64
    Vielmehr hat die Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, Versicherungsverhältnisse angenommen, wenn für zahlenmäßig fostgelegte wiederkehrende Beiträge bestimmte im veraus festgelegte Leistungen in Aussicht gestellt werden, wenn die Beiträge nach risikotechnischen Erwägungen abgestuft sind, wenn bei den Mitgliedern nicht der Gedanke der Hilfeleistung, sondern der der eigenen Absicherung im Vordergrund steht, wenn die Gewährung von Unterstützungen von einer Wartezeit abhängig gemacht ist, wenn die Unterstützung nicht gewährt wird, falls das Mitglied mit beiträgen im Rückstand ist, wenn das Geschäftsgebiet and der Mitgliederstand so groß ist, daß von einer gegenseitigen menschlichen Bildung der Mitglieder nicht gesprochen werden kann, wenn die Höhe der in Aussicht gestellten Leistungen über den Umfang von Unterstützungen hinausgeht, wenn die Bedürftigkeit des Berechtigten nicht geprüft wird, wenn eine Risikoauslese getroffen und eine Rücklage gebildet wird und wenn über eine Reihe von Jahren niemals eine Leistung wegen mangelnder Bedürftigkeit versagt worden ist (BVerwG 3, 217 = VersR 1956, 361; BVerwGE 10, 324 ff; Veröffentlichungen des Reichsaufsiehtsamts für die Privatversicherung 1933, 180, 181; 1936, 42; 1939, 247, 250; OVG Hamburg, AnwBl 1954, 160; Veröffentlichungen des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungs- und Bausparkassenwesen, 1953, 54; 1954, 93; Prölls, a.a.O., Anm. 6 zu § 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.10.1951 - II ZR 109/50

    Gleichbehandlung von Pensionsrenten

    Auszug aus BGH, 17.03.1965 - IV ZR 161/64
    Besonders, wenn den Hinterbliebenen die Leistungen in aller Regel ohne Rücksicht auf die Gestaltung des einzelnen Falles gewährt worden sind, kann eine Versicherungseinrichtung trotz das Ausschlusses von Rechtsansprüchen in der Satzung vorliegen, weil die Mitglieder eines Vereins nach § 35 BGB einen Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung haben (BGHZ 3, 248), so daß der Anspruch auf die Leistung unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Verpflichtung zur Gleichbehandlung trotz satzungsmäßigen Ausschlusses begründet sein kann.
  • BVerwG, 22.03.1956 - I C 132.54

    Aufsichtspflicht einer Sterbegeldkasse - Entscheidungsbefugnis der

    Auszug aus BGH, 17.03.1965 - IV ZR 161/64
    Vielmehr hat die Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, Versicherungsverhältnisse angenommen, wenn für zahlenmäßig fostgelegte wiederkehrende Beiträge bestimmte im veraus festgelegte Leistungen in Aussicht gestellt werden, wenn die Beiträge nach risikotechnischen Erwägungen abgestuft sind, wenn bei den Mitgliedern nicht der Gedanke der Hilfeleistung, sondern der der eigenen Absicherung im Vordergrund steht, wenn die Gewährung von Unterstützungen von einer Wartezeit abhängig gemacht ist, wenn die Unterstützung nicht gewährt wird, falls das Mitglied mit beiträgen im Rückstand ist, wenn das Geschäftsgebiet and der Mitgliederstand so groß ist, daß von einer gegenseitigen menschlichen Bildung der Mitglieder nicht gesprochen werden kann, wenn die Höhe der in Aussicht gestellten Leistungen über den Umfang von Unterstützungen hinausgeht, wenn die Bedürftigkeit des Berechtigten nicht geprüft wird, wenn eine Risikoauslese getroffen und eine Rücklage gebildet wird und wenn über eine Reihe von Jahren niemals eine Leistung wegen mangelnder Bedürftigkeit versagt worden ist (BVerwG 3, 217 = VersR 1956, 361; BVerwGE 10, 324 ff; Veröffentlichungen des Reichsaufsiehtsamts für die Privatversicherung 1933, 180, 181; 1936, 42; 1939, 247, 250; OVG Hamburg, AnwBl 1954, 160; Veröffentlichungen des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungs- und Bausparkassenwesen, 1953, 54; 1954, 93; Prölls, a.a.O., Anm. 6 zu § 1 mit weiteren Nachweisen).
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